Grenzüberschreitender Handel mit Luftfahrtgütern ist aus gutem Grund reguliert. Unsere Exportkontrolle ist eingebaut — nicht nachträglich angeflanscht.
Als deutsches Unternehmen mit weltweitem Handel hält sich die Aero VIM GmbH an deutsches, europäisches und einschlägiges US-Exportkontrollrecht. Die Prüfung ist abgeschlossen, bevor wir zusagen — damit Ihre Lieferung nie an Papieren hängt, die wir früher hätten prüfen müssen.
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) · EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821 · EU-Sanktionsregime · US-EAR einschließlich Reexportregeln · ITAR-Bewusstsein für ausgeschlossene Güter.
Kunden, Endverwender, Empfänger und Speditionspartner werden gegen die EU-Konsolidierte Liste, die US-Listen (SDN, Entity List, DPL) und weitere einschlägige Verzeichnisse geprüft — bei jedem Auftrag, nicht nur beim ersten.
Wo erforderlich, fordern wir Endverbleibserklärungen an und prüfen den angegebenen Verwendungszweck und das Bestimmungsland. Geschäfte mit unklarem Endverbleib lehnen wir ab, unabhängig vom Auftragswert.
Güter werden vor der Ausfuhr eingereiht (ECCN / Ausfuhrlistennummer). Ist eine Genehmigung erforderlich, holen wir sie vor dem Versand beim BAFA oder der zuständigen Behörde ein — und nennen Ihnen vorab einen realistischen Zeitrahmen.
Handelsrechnung, Packliste, Luftfrachtbrief, Ausfuhranmeldungen und Präferenznachweise erstellen wir im Haus, abgestimmt auf das Zertifikatspaket, das dem Teil beiliegt.
Die Exportkontrolle liegt bei einer benannten Ausfuhrverantwortlichen mit der Befugnis, jede Sendung anzuhalten. Auf Compliance-Fragen antwortet ein Mensch, kein Merkblatt.
Unser Team für Exportkontrolle antwortet direkt — meist noch am selben Arbeitstag.